Verhandelt Westerbauer am 6. Juli 1881.
Dem auf Verordnung heute erschienen Feilenhauer Friedrich Sturm hierselbst auf Harkorten wohnhaft wurde die Rechnung des Johannis Hospitals zu Neheim unter Mittheilung der vorseitigen [St?] übergeben. Derselbe erklärt:
Ich bin nicht im Stande die für die Verpflegung meiner Frau und meines Stiefsohnes im Johannis Hospitale zu Neheim entstandenen Kostern zu erstatten, weil mein Einkommen dazu nicht ausreicht. Ich verdiene hierselbst wöchentlich 21 bis 24 M. Hiervon muß ich für Kost und Logis [?] [?] 10 M. 50 Pf. zahlen. Zwei meiner Kinder sind im Friedrich-Wilhelm-Stift zu Hamm untergebracht und muß ich für dieselben monatlich [6?] M. zahlen. Zwei Kinder sind bei meiner Mutter
(in ...)
Westerbauer am 6. Juli 1881.
Nach Erledigung
[Kürzel]: Dem Bürgermeister-Amt
zu Neheim
ergebenst zurückzusenden. Ich bemerke hierbei, daß Sturm hier weder als Spieler noch Trinker oder Müßiggänger bekannt ist.
Der Amtmann
[Unterschrift unleserlich]