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Der Bürgermeister zu Neheim
Neheim, d. 1. Juli 1881.
An
die Verwaltung des Amtes Enepperstraße
zu Haspe

Der Feilenhauer Friedrich Sturm, früher hier wohnhaft, ist dem hiesigen Hospitale nach beiliegender Rechnung für Verpflegung seiner Frau und seines Stiefsohnes 100 Mark 20 Pfg.

Da der g. Sturm gegenwärtig bei Caspar Harkort zu Harkotten in Arbeit steht, so ersuche ich ergebenst, demselben die Rechnung übergeben und unter Vorhalt des §. 361 No 5 und 362 Straf-Gesetz-Buch zu Protokoll bedeuten zu lassen, daß er selbst für seine Familie zu sorgen habe, [?] daß das strafrechtliche Verfahren eingeleitet werde, wenn er nicht binnen 4 Wochen die Schuld abtrage und selbst die Sorge für seine Familie übernehme. Die Verhandlung bitte ich mir übersenden zu wollen.

Der Bürgermeister:
Dinslage [=Unterschrift]





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