[... der Feilenhauer Friedrich Sturm und ließ]
sich wie folgt vernehmen:
Ich habe eine Schmiede ange[?] von Caspar Harkort, im [?]bezirk Westerbauer. Während der Wochentage gehe ich nicht zu meiner Mutter. Ich [besuche?] dieselbe, [?] zwei Kinder im Alter von 4 u. 1 1/2 Jahren, jeden Samstag in der Woche und bleibe dann gewöhnlich bis zum Montag Morgen dort. An Kost-und-Logisgeld bezahle ich für mich bei [?] Ellinghaus auf Harkorten bei Westerbauer pro Tag 1,25 und meiner Mutter zahle ich hier für die Verpflegung der beiden Kinder pro Woche 7 M. 50 Pf. Was ich pro Woche im Durchschnitt verdiene kann ich auf 24 Mark veranschlagen. Wenn ich hiervon die bezeichneten Unterhaltungskosten bezahle bleibt mir nicht so viel übrig, um auch noch an den Kosten für die Unterhaltung des verkrüppelten Stiefsohnes Hartwich zu partizipieren. Sollte aber die Gemeinde Neheim darauf bestehen, daß ich auch in der Beziehung eine Beihülfe leiste, so mag sie mir das verkrüppelte Kind nur hierher schicken; ich will dasselbe alsdann von meiner Mutter gegen eigene Vergütung noch mit verpflegen lassen; für meine geisteskranke Ehefrau kann ich aber nach meinen Verhältnissen gegenwärtig absolut nichts bezahlen. Die mir vorgelegten Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuche habe ich verstanden, sie dürften aber wohl nicht auf mich anzuwenden sein.
[Kürzel]
Fritz Sturm [=Unterschrift]
[Kürzel]
Schmitz [=Unterschrift]
Amts[?]