Der Bürgermeister zu Neheim
Neheim, d. 22. Juni 1881.
An
die Amts-Verwaltung
in Gevelsberg
Der Feilenhauer Friedrich Sturm, welcher hier domizilirt ist, hat sich von hier entfernt und seinen Stiefsohn Emil Hartwich, 6 Jahre alt, hier zurückgelassen. Derselbe ist auf Kosten der hiesigen Gemeinde im Krankenhause, weil er verkrüppelt ist, untergebracht.
Die Frau des Sturm ist unter Garantie der Gemeinde in die Provinzial-Irren-Anstalt in Marsberg untergebracht.
Dem Vernehmen nach soll der Sturm sich dort bei seiner Mutter aufhalten. Möchte dies richtig sein, so ersuche ich ergebenst den Sturm unter Vorhalt des §. 361 No 5 und 362 Str.G.B. zur ungesäumten Versorgung seiner Angehörigen gefälligst aufzufordern und die Verhandlung mir zukommen zu lassen; event. ersuche ich die Mutter um den Aufenthalt ihres Sohnes zu befragen.
Der Bürgermeister
Dinslage [=Unterschrift]
Verhandelt
Gevelsberg d. 28. Juni 1881.
In Folge einer Aufforderung durch den Gendarmen Kutsch? hier gestellte sich der Feilenhauer Friedrich Sturm und ließ
sich ... [weiter nächste Seite]
Gevelsberg den 30. Juni 1881.
Br. m. ergebenst zu [?], mit dem Bemerken, daß der durchschnittliche Arbeitsverdienst des Sturm nicht festgestellt werden konnte, da der [?] Harkort [?] die von [?] angeblich [?] Arbeitsstelle? zum Amtsbereich [Werterbeiner?] ([?] [?]) gehört.
[?] die Mutter des Sturm zwei seiner Kinder bei sich in Pflege hat und dafür Bezahlung erhält, ist nach der angestellten Erfahrungen richtig.-
Der Amtmann
Ebbecke [=Unterschrift]