Neheim, d. 4. Juni 1881
Der Polizeidiener Rebein machte folgende Anzeige:
Am vergangenen Montage, den 30. vor. [?] Morgens gegen 3 1/2 Uhr machte mir der Ziegelmeister Simon Seppmann die Anzeige, daß in den Hallenbau des Hauses des Wirthes Philipp Schulte, in welchem Hause er wohne, vergangene Nacht ein Mann eingedrungen sei; und dabei das Fenster ausgehoben habe. Ich ging darauf nach dem Hause des g. Schulte und wurde mir von der Ehefrau Simon Seppmann die Haustüre geöffnet. Bei der Durchsuchung der Halle fand ich den Feilenhauer Sturm in einer Ecke liegend und in einem betrunkenen Zustande. Der g. Sturm soll den ganzen Nachmittag vorher in der Schulte'schen Wirtschaft gesoffen und dabei auch noch andere Leute traktiert haben.
[Kürzel]
Rehbein Polizeidiener
Der Polizeidiener Rehbein erklärte auf Befragen:
Am 29. vor. Mts. machte mir der Gastwirth Emil hier die Anzeige, das der Feilenhauer Sturm in der Wirtschaft seines Schwiegervaters Philipp Schulte mit mehreren Anderen am Saufen wäre und es zu befürchten wäre, daß dieselben groben Unfug verübten. Ich ging sofort zu der Schult'schen Wirtschaft, fand aber den g. Sturm nicht mehr da sondern nur diejenigen die
(mit ...)