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An
die Königl. Staatsanwaltschaft
hier


zu [publiciren?]

Von Rechts —— Wegen

Vorstehendes Erkenntniß hat die Rechtskraft beschritten
Beglaubigt:
Schmitz
Bureau-Vorsteher
Br. m. An
die Polizeibehörde
zu Neheim

[Kürzel] des Königlichen Landrechts-Amtes hier
Arnsberg, den 21. August 1878
Königliche Staatsanwaltschaft
Dutschke
Oberstaatsanwalt

gesehen.
[3 Unterschriften]

[?] 31/8 78
sodann den Polizeiofficianten zur Kenntnis vorgelegt
[?]Amt :
Kenntniß genommen
Riesberg





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