An
die Königl. Staatsanwaltschaft
hier
zu [publiciren?]
Von Rechts —— Wegen
Vorstehendes Erkenntniß hat die Rechtskraft beschritten
Beglaubigt:
Schmitz
Bureau-Vorsteher
Br. m. An
die Polizeibehörde
zu Neheim
[Kürzel] des Königlichen Landrechts-Amtes hier
Arnsberg, den 21. August 1878
Königliche Staatsanwaltschaft
Dutschke
Oberstaatsanwalt
gesehen.
[3 Unterschriften]
[?] 31/8 78
sodann den Polizeiofficianten zur Kenntnis vorgelegt
[?]Amt :
Kenntniß genommen
Riesberg