An
die Polizeibehörde
Neheim
Im Namen des Königs.
In der Untersuchungssache wider den Feilenhauer Friedrich Sturm aus Neheim
hat die Abteilung für Untersuchungssachen des Königl. Kreisgerichts zu Hagen in der öffentlichen Sitzung vom 11 ten Januar 1879
worin anwesend waren (u.s.w.)
für Recht erkannt:
Daß der Angeklagte Feilenhauer Sturm aus Neheim des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig und deshalb unter Zurlastlegung der Kosten mit 48 Stunden Gefängniß zu bestrafen.
Von ——— Rechts ——— Wegen
[Unterschrift]
Vorstehendes Erkenntniß hat die Rechtskraft beschritten.
Hagen den 28ten Januar 1879
Der Staats-Anwalt
[Unterschrift unleserlich]