substituiren zu belegen, denselben auch in die Kosten zu verurteilen.
Vorstehendes Erkenntnis hat Rechtskraft erlangt.
[2 Unterschriften]
Urschriftlich mit dem Bemerken zurück, ist diese Untersuchungssache bei [der/dem?] Staatsanwalt unbekannt ist. Wahrscheilich wird [?] von der Polizei-Anwaltschaft in Neheim anhängig gemacht sein, weil einfache Jagd- u. Fischerei-Vergehen zur [?] [?] [?] gehören, und deshalb genannter Behörde vorliegende Abschrift mitzuteilen sei.
Arnsberg den 19. November 1877
der Ober-Staatsanwalt
Dutschke
[Kürzel] an den Polizei[-Anwalt?]
Dinslage zu Neheim [?]
Arnsberg d. 21. November 1877
Königl. Kreisgericht
[Kürzel]
[Unterschrift unleserlich]