Im Namen des Königs.
In der Untersuchungssache wider den Feilenhauer Fritz Sturm aus Neheim hat der Criminalsenat des königlichen Appellationsgerichts zu Arnsberg in der Sitzung vom 29. Oktober 1877,
an welcher Theil genommen haben:
I Als Richter: der Geheime Justizrath Stündeck
Die Appellationsgerichtswirthe Jensen, von Duesberg und Weber und als Hülfsrichter Kreisrichter Weste[n]burg.
II Der Oberstaatsanwalt Dütschke
III Als Gerichtsschreiber der Referendar Hartog
aufgrund der stattgehabten öffentlichen und mündlichen Verhandlung, für Recht erkannt:
"[?] d[a]s Erkenntniß des Polizeirichters des königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 14. Juli 1877 dahin abzuändern, daß der Angeschuldigte wegen unberechtigter Ausübung der Fischerei unter Anwendung explodierender Stoffe mit einer Geldbuße von 200 [?] der im Unvermögensfalle [zu einer?] Gefängnißstrafe von 14 Tagen zu [SEITENENDE]