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Marsberg, den 10. Februar 1885

An
das Bürgermeisteramt
zu
Neheim

In Ausführung der Beschlüsse des Provinzial-Landtages vom 12. April 1880 hat die ständische Kommission das Pflegegeld für die in der hiesigen Provinzial-Anstalt untergebrachte
Mathilde Sturm aus Neheim
vom 1. April d.J. ab auf jährlich 360 Mark festgesetzt.

Im Auftrage der ständischen Kommission ersuche ich, mir baldgefälligst, spätestens aber bis zum 1. März [Kürzel?] mitteilen zu wollen, ob die Kranke zu jenem Pflegesatze in der Anstalt weiter verpflegt oder aus derselben zurückgenommen werden soll. Im ersten Fall erbitte ich mir den anliegenden Zahlungs-Revers vorschriftsmäßig vollzogen zurück.
Der Direktor
des St. Johannes Hospitals
[unleserlich=Unterschrift]
Sanitäts-Rath.

Mathilde Sturm geb. Klute
geboren am 22. Januar 1844
zu Hagen in W.


D.
I. Zahlungsrevers [?].
II. Abschrift an die Armenkasse
mit Zahlungsanweisung.
20/2 85 D.[=Unterschriftskürzel]





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