An
Das Königl. Bürgermeisteramt
zu
Neheim
Da mein Sohn bereits 8 Monate von seiner Strafe verbüßt hat, so ist der Antrag auf vorläufige Entlassung zulässig. Die letztere liegt sowohl im Interesse der dortigen Stadt, welche schwere Opfer für die Familie zu bringen hat als im Interesse des letzteren und bitte ich deshalb den Antrag auf vorläufige Entlassung beim Königl. Justiz Ministerium zu stellen.
Hoffend auf Gewährung dieser Bitte zeichne
Hochachtungsvoll
Karl Sturm