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Berlin, den 12. Februar 1910.

Preußisches Wahlrecht.

Am uninteressirten Beobachter verursacht das preußische Wahlrecht keine Schmerzen. Er vertraut der immanenten Logik des Weltgeschehens, welche die Halb- und die Scheinsouverainetäten, die Bismarck stehen lassen mußte, wegspülen und neben dem Reichstag nur noch unpolitische Provinziallandtage dulden wird. Und er macht sich die Natur unseres Verfassunglebens klar. Das moderne Repräsentativsystem zeigt zwei Grundformen. In England regirt das Unterhaus: eine Aristokratie, die in politischer Erbweisheit dem römischen Senat und der Nobilität des mittelalterlichen Venedig ebenbürtig ist. Die Demokratisirung des Wahlrechtes hatte bis zum Jahr 1906 das Unterhaus noch nicht demokratisirt. Sollte die demokratische Sturmfluth des genannten Jahres, die der Januar 1910 zurückgestaut hat, wiederkehren und dauernd obsiegen, dann müßte England zum Monarchismus zurückkehren, wenn es nicht auf den Humbug des kontinentalen Pseudoparlamentarismus herabsinken will. Wir Deutschen haben die andere Form: die beschränkte Monarchie. Uns regirt eine Bureaukratie, deren Spitzen der Monarch auswählt, und der Volksvertretung liegt ob, die Verwaltung und Rechtspflege zu überwachen und zu kritisiren. die Beschwerden, Wünsche und Forderungen des Volkes der Regirung zu übermitteln, diese über den Zustand des Landes aufzuklären und die von den Geheimräthen ausgearbeiteten Gesetzentwürfe den Bedürfnissen und Wünschen der Wähler gemäß Zu verbessern oder zu verschlechtern. Die Ausübung dieser Funktionen bedeutet noch keine Beschränkung des Monarchen, vielmehr eine Hilfe für ihn; die Beschränkung liegt erst darin, daß ohne die Zustimmung der Volksvertretung keiner seiner Vorschläge Gesetz werden kann. Doch hat diese Hemmungsgewalt

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der Volksvertretung ihre Grenze an den Daseinsbedingungen des Staates. Sollten sie einst (etwa von einer sozialdemokratischen Mehrheit) bedroht werden, so würde eintreten, was Wilhelm Liebknecht, auf den sich der Januschauer berufen kann, einmal gesagt hat: eine Compagnie Soldaten würde dem Unfug ein Ende machen. Da sich das Volk in Berufsstände gliedert (den aus rationalistischem Doktrinarismus geborenen Aberglauben, der aus gleichberechtigten ungeflügelten Zweihändern bestehende moderne Rechtsstaat kenne keine Berufsstände, hat die Entwicklung des neunzehnten Jahrhunderts gründlich ad absurdum geführt: von den Fabrikarbeitern, Handwerkern und Bauern bis zu den Aerzten, Schriftstellern, Professoren, Großindustriellen zünfteln Alle um die Wette), so bedeutet Volksbedürfnisse, Volkswünsche so viel wie Bedürfnisse und Wünsche der Berufsstände, wäre demnach die ständische Vertretung die richtige.

Der Offiziosus der Norddeutschen Allgemeinen dozirt, Das würde ein anderes „System" sein, wir dürften aber nicht zu einem anderen System übergehen, sondern müßten das, welches wir haben, organisch fortbilden. Man darf aber immer zu einem anderen System übergehen, wenn das bestehende nichts taugt; und organisch fortbilden läßt sich nur ein Organisches, natürlich Gewachsenes. Die preußische Verfassung aber ist nicht aus dem Volk herausgewachsen, sondern ihm aufgeklebt. Eben so wenig verfängt der Einwand, nach der Verfassung habe der Abgeordnete nicht Standesinteressen, sondern das ganze Volk zu vertreten. Das ganze Volk, also tausend verschiedene Interessen und Meinungen, von denen je zwei einander aufheben, vertreten wollen: Das könnte nur ein Mammuthnarr. Was im Wege steht, sind nicht solche Schrullen oder Vorwände, sondern die ungeheure Schwierigkeit, da wir heute nicht drei Stände haben wie unsere Vorfahren, sondern einige hundert. Aber auch ohne gesetzliche und planmäßige Anordnung sind ja unsere Parlamente schon Vertretungen der wichtigsten Berufsstände. Da sitzen Männer aus den verschiedensten Berufsständen und Jeder macht die Ansprüche feines Standes, die ja zugleich seine eigenen sind, mit einem Eifer geltend, der nichts zu wünschen übrig läßt; und was überdies das preußische Abgeordnetenhaus im Widerstand gegen den König zu leisten vermag, hat es in der Konfliktzeit bewiesen. Das elendeste aller Wahlrechte (Bismarck nannte es so, weil es ihm zu viel berliner Freisinn ins Haus brachte; in anderen Zeiten fand er dann wieder die Temperatur dieses Hauses angenehmer als die des Deutschen Reichstages), dieses Wahlrecht, das 1908 den Konservativen anderthalbhundert Mandate beschert hat, dieses selbe „elende" Wahlrecht hat sie am sechsten Dezember 1861 auf vierundzwanzig Mann reduzirt und den „Fortschritt" in den Sattel gehoben; und des Fortschritts Rückgrat war damals: der preußische Kreisrichter! Man denke sich unsere heutigen Richter und Staatsanwälte, sämmtlich Lieutenants der Reserve, als Führer der Opposition, der Opposition gegen eine Militärvorlage!

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Das Wahlrecht thuts nicht; der Geist der Zeiten, der freilich der Herren eigener Geist ist, der thuts.

Allerdings: eine so vollständige Vertretung der Berufsstände wie der Reichstag ist unser Abgeordnetenhaus nicht; ihm haftet ein arges Manko an. Die Geheimräthe haben sich ungeheuer viel Mühe gegeben, mit ihrer Wahlstatistik den Vorwurf des plutokratischen Charakters des preußischen Wahlrechts zu entkräften. Die Mühe war vergebens. Von den unzähligen Gegenrechnungen, die man aufgemacht hat, will ich nur zwei anführen. „Das Centrum": Unser Landtagswahlrecht setzt 2,7 Prozent oder ein Siebenunddreißigstel der Wählerschaft in den Stand, durch zweckmäßige Vertheilung auf die Hälfte der Wahlkreise die absolute Mehrheit zu erringen, während die übrigen 97,3 Prozent oder 36 Siebenundreißigstel sich mit der Minderzahl der Abgeordnetensitze begnügen müssen. Die Frankfurter Zeitung: Während 350 000 konservativen Wählern 152, den 420 000 Wählern der beiden konservativen Parteien 213 Mandate zugefallen sind, haben 600 000 sozialdemokratische Stimmen nur 6, die über eine Million Liberalen aller Schätzungen nur 105 Sitze errungen. Und die sechs Sozialdemokraten konnten nur in Berlin durchkommen; vor 1908 hat es gar keine im Abgeordnetenhaus gegeben. Das ist das Manko: die Lohnarbeiterschaft, dieser zahlreichste Stand, ist so gut wie unvertreten. Darum handelt es sich, nicht um die freilich lächerlichen und anstößigen Wahlkuriosa, auch nicht darum, ob das Wahlrecht mehr oder weniger plutokratisch ist; Bildung und Besitz sollen ja herrschen, nur darf den Ungebildeten und Armen kein Maulkorb angelegt werden. Uebrigens hat bekanntlich die Konservative Partei die unverhältnißmäßig große Zahl ihrer Mandate weniger dem Census als der Wahlkreiseintheilung zu verdanken; und daß diese Eintheilung nicht geändert werden soll, ist zu billigen. Die Interessen der agrarischen Landestheile dürfen der stetig mehr anschwellenden Kopfzahl der Großstädte und Industriebezirke nicht geopfert werden; denn in jenen wurzelt die physische und die moralische Kraft des Volkes. Wie kläglich die Militärtüchtigkeit in der Großstadt, namentlich in Berlin, schwindet, hat jüngst Graf Posadowsky statistisch nachgewiesen; und was das Moralische betrifft, so hat die französische Heeresleitung die unangenehme Entdeckung gemacht, daß die aus Paris rekrutieren Truppentheile zu einem Drittel oder gar zur Hälfte aus Apachen bestehen. Berlin und Hamburg sind noch kein Paris; aber der ländlichen und kleinstädtischen ist ihre Bevölkerung nicht gleichwerthig, was keine Schande für die ehrenwerthen Urberliner bedeutet. Ist es doch nicht deren Nachwuchs, sondern der Zuzug, der die Einwohnerzahl in die Millionen steigen macht, das Einströmen der beweglicheren Elemente des Landes und der Kleinstadt; und es sind zwar zum Theil ehrende, zum größeren Theil aber weniger rühmliche Ursachen, die den Dörfler, den Kleinstädter entwurzeln.

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Also die Lohnarbeiter sind im preußischen Landtag bis zum Jahr 1908 unvertreten gewesen und haben beim bestehenden Wahlrecht wenig oder keine Aussicht, eine angemessene Vertretung zu erlangen. Ein Unglück ist Das nicht, weder für sie selbst noch für den Staat. In Ungarn ist es ein Unglück für die Kleinbauern, Fabrik- und Grubenarbeiter und für die Nationalitäten, daß sie gar nicht oder viel zu schwach im Parlament vertreten find. Denn ihr König hat nicht die Macht, sie vor der korrupten Justiz und Verwaltung zu schützen, und ihr Parlament ist ein Reichstag, nicht ein Landtag, dem ein Reichstag übergeordnet ist. Unsere deutschen kleinen Leute dagegen erfreuen sich einer Verwaltung und Rechtspflege, die zwar von der über alles Irdische verhängten Unvollkommenheit nicht ausgenommen, im Ganzen aber doch unbestechlich, gerecht und wohlwollend ist, und sie haben den Reichstag, in dem Alles geordnet wird, was das Wohl und Weh des Vierten Standes berührt: Sozialpolitik, Koalitionrecht, Justiz, Zölle und indirekte Steuern, Militär- und Marineangelegenheiten. Polizeichicanen freilich, denen der Arme und Unangesehene am Meisten ausgesetzt ist, sind im Abgeordnetenhaus zu rügen; aber Das besorgen ja Centrum, Polen und Freisinnige. Daß in den Schulen, wie die Gelehrten des „Vorwärts" im Verein mit denen des „Berliner Tageblatts" wünschen, statt des Katechismus das 'Evangelium Haeckelii' gelehrt werde, würden die Freisinnigen und die Sozialdemokraten auch dann nicht durchsetzen, wenn ihre Fraktionen stärker wären als die der „Junker und Pfaffenknechte"; und den Arbeitern das allgemeine gleiche Wahlrecht für die Kommunalwahlen zu bescheren, wäre der berliner Rathhausfreisinn sicher nicht bereit. Also ein Unglück ist dieses Manko nicht; aber es ist unfair, an einem System der Volksvertretung festzuhalten, das einen wichtigen und überaus zahlreichen Volkstheil von der Vertretung ausschließt. Bülow war nicht verpflichtet, ohne einen besonderen Anlaß auf diesem Gebiet Besserung zu versprechen; aber hatte er sie versprochen, dann mußte er und sein Nachfolger das Versprechen auch halten. Und gehalten kann es nur werden durch die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts, das zwar sehr unvollkommen ist (wo gäbe es ein vollkommenes?), aber das einzige eine annähernd richtige und vollständige Vertretung der Volksinteressen garantirende, wenn man sich zu dem einzigen ganz vernünftigen, zum ständischen, nicht entschließen kann oder will. Daß dieses „System" ganz ungefährlich ist, daß die Zeit, wo man zur 'ultima ratio', dem Lieutenant oder Hauptmann mit der Compagnie, zu greifen genöthigt werden könnte, in beinahe unendlich weiter Ferne liegt, beweist das Häuflein Sozialdemokraten im Reichstag. Die Geheimräthe haben sich eine ganz überflüssige Mühe gemacht, als sie verschiedene durch höhere Bildung oder einen Amtscharakter legitimirte Personen in eine höhere Censusklasse versetzten. (Daß Vermögen über fünftausend Mark Steuerleistung außer Ansatz bleiben.

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beugt nur den Wahlkuriosis einigermaßen vor.) Diese und andere Künsteleien, mit denen man sich in fast allen Siaaten abplagt, gehen von der falschen Voraussetzung aus, das Wahlrecht eines Jeden müsse nach seinem persönlichen Werth bemessen werden. Solche Bemessung ist unmöglich; und sie ist überflüssig, denn nicht um das Gewicht der Persönlichkeiten, sondern um die Interessen der Berufsstände, deren Gesundheit das Staatswohl ausmacht, handelt es sich. „Ein Bismarck hat nicht mehr Wahlrecht als ein Hausknecht: welcher Unsinn!" Ja, wenn man Bismarcks Wahlrecht nach dem Werth des Mannes für den Staat bemessen will, dann muß es mehr als tausendmal größer als das des Hausknechtes sein, Das heißt: man muß Bismarck sämmtliche Abgeordnete ernennen lassen. Bismarcks Gewicht geht jedoch auch so nicht verloren; er macht es geltend, nicht als Wähler, sondern als Reichskanzler; und in dieser Stellung ist er meistens stärker als der ganze Reichstag. Es ist keine Benachtheiligung des gescheiten Publizisten, daß er nicht mehr Wahlrecht hat als jeder Dummkopf; denn seine Gescheitheit geht dem Vaterland nicht verloren. Sie in die Wahlurne zu stecken, in Gestalt einer Doppelstimme, hätte keinen Sinn: sie wirkt durch sein geschriebenes Wort. Und der Großindustrielle, der Finanzmann hat gar nicht nöthig, zur Wahl zu gehen, wenn er den Staat seine Macht fühlen lassen will. Was hätte auch ein hundertfaches Stimmrecht zu bedeuten neben dem großen Wort der Madame Rothschild: „Es wird kein Krieg, mein Mann giebt kein Geld!"

Also die Aussperrung des Vierten Standes aus der preußischem Kammer ist kein Unglück, aber sie ist nicht schön; und daß man eine Wahlreform verspricht, die doch lediglich diesen Punkt ins Auge zu fassen gehabt hätte, und statt ihrer den Beschwerdeführern ein paar überflüssige und nichts bedeutende Künsteleien bietet, ist noch weniger schön. Daß man außer dem allgemeinen gleichen Wahlrecht auch seine Ergänzung, die geheime Abstimmung, verweigert hat, war nur konsequent gehandelt. Bismarck hat gemeint, der Deutsche müsse auch beim Wählen den Muth seiner Ueberzeugung beweisen. Aber Leute in Bismarcks Lage, die niemals die Sorge ums tägliche Brot gekannt haben, können sich keine Vorstellung davon machen, welche Art und welcher Grad von Muth dazu gehört, wenn ein Abhängiger bei der Wahl sich offen zu seiner politischen Ueberzeugung bekennen soll. Im „Interesse des Dienstes" versetzt werden: Das ist ja noch kein grausames Martyrium; aber von der Zeche abgelegt werden: Das kann ein wirkliches Unglück sein, kann den Bergmann und seine Familie zu Grunde richten. Und als vernünftiger Mensch muß er sich doch fragen: Ist denn diese Wahl ein solches Opfer werth? Der Offiziosus führt als einen der Gründe für die öffentliche Stimmabgabe an, ein Blick in die Statistiken zeige, „daß die geheime Wahl staatfeindlichen Bestrebungen den Schein einer Stärke und Verbreitung verleiht, die sie nicht besitzen. Der

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Sozialdemokratie giebt bei den Landtagswahlen nur ein Drittel, in Berlin nur wenig über die Hälfte der Wähler die Stimme, die wenige Monate vorher bei den Reichstagswahlen für sie gestimmt haben". Abgesehen von der ungerechtfertigten Identifizirung der sozialdemokratischen Stimmabgabe mit staatfeindlichen Bestrebungen, ist Das ein reizender Euphemismus für die Thatsache, daß die meisten sozialdemokratisch Gesinnten nicht wagen, nicht wagen können, mit Rücksicht auf ihre Familien nicht wagen dürfen, öffentlich für die Sozialdemokratie zu stimmen. Gerade deshalb auch ist ja das Reichstagswahlrecht besser, für die Regirung werthvoller als das Landtagswahlrecht, weil es sie richtiger und vollständiger über die Stimmung des Landes informirt. Wenn ich nicht irre, ist es Lothar Bucher, der erzählt, wie sich ein Sultan zu informiren pflegte. Er zählte auf seinem täglichen Morgenritt die Bäcker, die er mit dem Ohrläppchen an ihre Ladenthür angenagelt sah, und schloß aus ihrer größeren oder geringeren Zahl auf die größere oder geringere Unzufriedenheit des Volkes. Preußische Geheimräthe sollten doch nicht weniger politischen Verstand bekunden als ein Sultan, sollten nicht den Thermometer zerschlagen, weil ihnen die Temperatur nicht behagt.

Was der Entwurf sonst noch bringt, darauf einzugehen, lohnt nicht die Mühe. Den Modus, wie das Wahlergebniß festgestellt werden soll, zu kritisiren, ist ein technisches Geschäft, das nicht hierher gehört. Und daß, wenn überhaupt am Wahlreglement Etwas geändert werden sollte, der Wahlmännerzopf abgeschnitten werden mußte, verstand sich von selbst.

Neisse. Karl Jentsch.


Das Volk ist keine Heerde wilder Thiers, die man an die Kette legen muß. Wenn es wahrhaft frei ist, hält es sich in ruhigem Gleichmaß. Der Wuth, der Wildheit überläßt es sich nur unter Regirungen, die es erniedrigen, um dann das Recht zu haben, es zu verachten. (Mirabeau.)

Das Volk ist ein gar launiges, grillenhaftes Thier. Zu einer Zeit duldet es die auffallendsten Eingriffe in seine Rechte mit der kaltblütigsten Gleichgiltigkeit, zur anderen geräth es über die unbedeutendste Kleinigkeit in Feuer. Heute kann man Alles von ihm erhalten, morgen vielleicht gar nichts. (Wieland.)

Dle Gesetzgebung geht von dem Prinzip aus, die Freiheit eines Jeden auf die Bedingungen einzuschränken, unter denen sie mit jedes Anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann. (Kant.)

Staatsmänner, die keine sind, glauben in ihrer Beschränktheit, ein unwissendes, ein dummes Volk sei leichter zu regiren als eine gebildete Nation... Der Staat, in dem der Geburt mehr Werth beigelegt würde als erworbenen Verdiensten, wäre verloren. (Fritz von Preußen.)



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