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Verhandelt, Gevelsberg, den 8. Februar 1886.

Es erschien die Wittwe Tagelöhner Karl Sturm, Wilhelmine geb. Huckenbeck von hier und erklärte:

Am 18. v. M. ist mein Sohn, der Feilenhauer Friedrich Sturm, welcher mit seinen beiden Kindern bei mir wohnt, in Hagen wegen Hausfriedensbruche [unleserlich] und Widerstand verhaftet worden. Inzwischen ist seine Verurteilung [?] 10 Wochen Gefängnis erfolgt. I[?] bitte zu veranlassen daß mir für die Zeit seiner Inhaftierung eine entsprechende Unterstützung für Verpflegung der Kinder gewährt werde.

[unleserlich] konnte ich meine gegenwärtige [unleserlich] nicht früher anbringen.

[n?]. g. u.
gez. Wittwe Sturm
a. u. s.
Behrenbruch [= Unterschrift]


Gevelsberg e[v/o?]dem.
E. o. No. 751

Br. an das Amt
(unleserlich) Neheim

mit dem ergebensten Ersuchen um gefl. Aeußerung zu übersenden, ob die diesseits bewilligten Verpflegungskosten von 12 Mark pro Monat und sind vom 18. v. M. ab sie zur Verbüßung der Gefängnisstrafe zur Erstattung gelangen werden. Sturm hat bekanntlich dort seinen Unterstützungswohnsitz und ist dessen Mutter, welche selbst seit mehreren Jahren Unterstützung aus hiesigen öffentlichen [Armen?]mitteln bezieht, zur unentgeldlichen Verpflegung der Kinder nicht im Stande.

Der Beigeordnete
Mennenöh [= Unterschrift]





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