Neheim 2 Septbr 1884.
An
Herrn Pfarrer Ringleb
Hochwürden
hier.
E[Kürzel?] erwidere ich auf das gefl. Schreiben v. 25. v.M. [angefragt?], daß der Emil Hartwich, Stiefsohn des Feilenhauers Sturm, nach dem anliegenden ärztlichen Zeugniße ein durchaus [unleserlich] der ständigen Pflege bedürftiges Kind ist. Insofern durch den Unterhalt und die Pflege auswärts für die Dauer der Hilflosigkeit der hiesigen Gemeinde keine Kosten erwachsen, steht die Übernahme des Kindes zu jeder Zeit frei; im andern Falle jedoch muß derselbe auf Grund des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Mai 1870 in Pflege verpflichteten (hiesigen) Gemeinde verbleiben.
[unleserlich] ersuche ich ergebenst, wegen Verzichtleistung der Pflegekosten auf die [?]dauer des Kindes wie die nötigen Garantien gefl. zu [unleserlich] zu [?leisten?].
[Kürzel]
D. [Dinslage, Kurzsignatur]