Durch Erkenntniß der Strafkammer des Königl. Landgerichtes zu Hagen vom 1. Juni 1882 ist erkannt:
1. daß der Angeklagte Schlosser Friedrich Sturm von Gevelsberg geboren den 7. Juni 1848, evangelisch, des Betrugsversuches in drei Fällen schuldig und zusätzlich zu der ihm in seiner Untersuchung M. e54 de 81 am 24. Dezember 1881 auferlegten neunmonatlichen Gefängnisstrafe mit einem Jahre sechs Monaten Gefängnis zu bestrafen.
An [Kosten?] für die Kinder