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Der Bürgermeister zu Neheim - Neheim, d. 8. Juni 1882.
3. No. 1264

An
den Herrn Amtmann Ellecke
Wohlgeboren zu Gevelsberg

[?] des Friedrich Sturm am 5. d. Mts. von [der?] [Spruch?]kammer des Königl. Landgerichtes zu Hagen zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis bestraft worden, ist die hiesige Gemeinde entschlossen die dort bei der Ehefrau Carl Sturm [Wilhelmine, wh] befindlichen beiden Kinder in eigene Pflege zu übernehmen, da die selben hier täglich für 40 Pfg täglich pro Kind untergebracht werden können.

Euer Wohlgeboren ersuche ich ergebens, die Überführung der Kinder hierher gefälligst veranlassen zu wollen.

Der Bürgermeister
Dinslage

Gevelsberg, d. 15. Juni 1882
Die Ehefrau Carl Sturm [zu?] [Gevelsberg?] erklärt:
Ich wünsche die oben genannten Kinder meines Sohnes bei mir zu behalten und bin mit einer Unterhaltung von 40 Pfg täglich für jedes Kind einverstanden.
[Kürzel]
[?] Sturm [=Unterschrift]
[Kürzel]
[Ellecke?] [=Unterschrift]

Gevelsberg 15/6 1882

Br. m. mit nebenstehender Erklärung der g. Sturm [?] zurück.
Amtmann
Ellecke





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