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Copie!
Königliches Amtsgericht
Neheim den 5ten May 1882

An
Herrn Bürgermeister Dinslage
zu Neheim

In Sachen
betreffend die Blödsinnigkeitserklärung der Ehefrau Mathilde Sturm zu Neheim
sollen Sie laut Antrags der Königl. Staatsanwaltschaft zu Arnsberg vom 28ten April 1882 über die umstehend bezeichneten Thatsachen als Zeuge vernommen werden.
Zu Ihrer Vernehmung werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vor dasselbe
auf den 23ten May 1882 vormittags 11 Uhr
geladen.
[Es folgt die übl. Rechtsfolgenbelehrung. wh]
[Unterschrift]
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.





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