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Der Bürgermeister zu Neheim.
Neheim, d. 13. Juli 1881.
An
dem Herrn Amtmann Petzhold
Wohlgebohren
zu Westerbauer bei Hagen

Im Anschlusse erlaube ich mir, die Personal Akten des Feilenhauers Friedrich Sturm mit dem ergebensten Bemerken zu übersenden, daß dem Sturm das beantragte Abzugsattest erteilt ist. Der Sturm ist hier nur als dem Trunke ergebener, höchst leichtsinniger Mensch bekannt; derselbe konnte hier ein gutes und auskömmliches Verdienst haben. Die Frau ist nur aus Verzweifelung über den Leichtsinn des Mannes wahnsinnig geworden.

Die von Sturm erbetene Frist von 3 Monaten zur Bezahlung der Kosten ad 100 M. 20 Pfg. soll gewährt werden; ich ersuche jedoch dem Sturm zu Protokoll bedeuten zu lassen, daß das Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden würde, wenn bis zum Ablauf der Frist nicht wenigstens eine namhafte Abschlagszahlung geleistet [?hat/ist?].

Die Frau wird hoffentlich binnen Jahresfrist hergestellt sein.

Der Bürgermeister
Dinslage

W
Sturm zum 20/7 vorzul.
[Kürzel] 14.7.81.
[Unterschrift]





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