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Neheim d. 22. Juni 1881.

An
die Stadtverwaltung
in Gevelsberg

Der Feilenhauer Friedr. Sturm, welcher hier domiziliert ist, hat sich von hier entfernt und hat seinen Stiefsohn Oscar Emil Hartwich, 6 Jahr alt, hier zurückgelassen. Derselbe ist auf Kosten der hiesigen Gemeinde im Krankenhause, weil er verkrüppelt ist, untergebracht. Die Frau des Sturm befindet unter Garantie der Gemeinde in der [?] Irrenanstalt in Marsberg untergebracht.

Dem Vernehmen nach soll der Sturm sich dort bei seiner Mutter aufhalten. Möchte das richtig sein, so ersuche ich ergebenst, den Sturm unter Vorhalt des § 361 N. 5 u. 362 St.G.B. zur ungesäumten Versorgung seiner Angehörigen gefl. aufzufordern u.die Verhandlung mir zukommen zu lassen; event. ersuche ich die Mutter um den Aufenthalt ihres Sohnes zu befragen.

D. B. [= Der Bürgermeister]
D. [=Dinslage] Muster





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