Abschrift
An
das Bürgermeister-Amt
zu Neheim
Dem Bürgermeister-Amte zeige ich hiermit ergebenst an, daß der Feilenhauer Fritz Sturm zu Neheim wegen Jagd-Contra[ventirn?] durch rechtskräftiges Erkenntniß des früheren Königl. Kreisgerichts hier vom 26. April 1879. zu 100 M. Geldstrafe ev. 4 Wochen Haft verurteilt ist.
Arnsberg, d. 21. Februar 1880
Der Amts-Anwalt:
gez. [Löcke?].